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BGH, 18.07.2007 - VII ZR 285/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen wegen Modernisierung bei Jahresfristberechnung; Wartefrist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen bei der Berechnung der …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VII ZR 285/06
Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, GE 2004, 749 = NJW 2004, 2088).